Allerdings wird der Erfolg der Digitalisierung nicht zuletzt davon abhängen, dass alle Beteiligten vom Nutzen dieses Wandels überzeugt sind und ihre Bedenken ausgeräumt werden. Trotz grundsätzlicher Aufgeschlossenheit von Ärzten und Patienten haben diese immer noch erhebliche Vorbehalte im Hinblick auf den Datenschutz. Das von der Bundesregierung am 1. April 2020 beschlossene Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) geht auf diese Bedenken ein. Es schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Versicherten so schnell wie möglich von digitalen Lösungen profitieren und sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt werden, was den Einsatz der ePA überhaupt erst möglich macht.
Mit der aktuellen Publikation zum PDSG informiert McKinsey alle relevanten Akteure im Gesundheitswesen über die Chancen des PDSG vor dem Hintergrund der bekannten Herausforderungen im Kontext der ePA.
Autoren: Katharina Eick, Manuela Martin, Florian Niedermann und Beatrice Potozky
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz: Wegbereiter für die elektronische Patientenakte
| Analyse
Die Bundesregierung strebt an, die digitale Versorgung im Gesundheitswesen auszubauen, Interoperabilität zwischen Einrichtungen und Sektoren herzustellen sowie digitale Daten von Patienten besser zu schützen. Dazu dient das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das im Mai 2019 in Kraft trat. Es regelt auch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA): Die gesetzlichen Krankenkassen müssen sie ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 anbieten. Damit macht die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens einen großen Schritt nach vorn.